Wenn ein Fahrzeugführer auf freier Strecke (im Stadtverkehr) plötzlich und stark abbremsen will, weil er auf der Fahrbahn eine Taube sieht, muss er sich zuvor nach hinten orientieren und den Folgeverkehr gegebenenfalls durch Antippen der Bremse oder Hupen auf die sich verändernde Situation aufmerksam machen. Es ist insbesondere durch einen Blick in den Rückspiegel zu überprüfen, in welchem Abstand sich nachfolgende Fahrzeuge befinden. Kommt der Fahrzeugführer diesen Anforderungen nicht nach, sondern bremst er stark ab, so dass es zu einem Auffahrunfall kommt, ist ihm ein Verschuldensvorwurf mit einer Mithaftungsquote von 40% zu machen. |