1. | Nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB i.d.F. v. 13. Juni 2014 bis 20. März 2016 ist der Verbraucher - vorliegend im Rahmen eines finanzierten Kraftfahrzeugkaufs - über die Möglichkeit aufzuklären, den Darlehensvertrag nach § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. |
2. | Im Falle des wirksamen Widerrufs des Darlehensvertrags steht dem Darlehensgeber, wenn das Darlehen an den Verkäufer bereits ausgezahlt ist, ein Wertersatzanspruch für einen Wertverlust des Fahrzeugs zu. |
3. | Der Wertersatzanspruch kann nach § 287 ZPO anhand der seit der Übergabe des Kraftfahrzeugs angefallenen Laufleistung ermittelt werden. |
festzustellen, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. ..... über nominal 22.634,24 € ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 27.07.2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht; sowie unter der Bedingung, dass der Antrag zu 1) begründet ist; |
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die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 9.771,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs VW Golf mit der Fahrzeugidentifikationsnummer: ... nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren; |
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festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziffer 2 genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet; |
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die Beklagte zu verurteilen, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.242,84 € freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |
festzustellen, dass der Kläger im Fall eines wirksamen Widerrufs verpflichtet ist, der Beklagten Wertersatz für den Wertverlust des PKW VW Golf VII TDI "LOUNGE" mit der Fahrgestellnummer ... zu leisten, der auf einen Umgang zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. |
die Hilfswiderklage abzuweisen. |
"Die Vertragsparteien sollten das Recht haben, einen Kreditvertrag mit unbefristeter Laufzeit ordentlich zu kündigen. [...] Diese Richtlinie berührt nicht die innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Vertragsrechts betreffend die Rechte der Vertragsparteien, den Kreditvertrag aufgrund eines Vertragsbruchs zu beenden." |
"Alle notwendigen Informationen über die Rechte und Pflichten, die sich für den Verbraucher aus dem Kreditvertrag ergeben, sollten in klarer, prägnanter Form im Kreditvertrag enthalten sein, damit der Verbraucher diese zur Kenntnis nehmen kann." |