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OVG Schleswig v. 27.06.2018: Aktiver THC-Wert und fehlendes Trennvermögen - Ablehnung der Empfehlung der Grenzkommision
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Beschluss vom 27.06.2018 - 4 MB 45/18) hat entschieden:
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum
Siehe auch
Nachweis von fehlendem Trennvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme - auch durch den aktiven THC-Wert
und
Stichwörter zum Thema Cannabis
Gründe:
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