Hält der Betroffene zunächst bei Rot und fährt dann mit mäßiger Geschwindigkeit bei immer noch rot abstrahlender Ampel an, kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn zugleich eine andere Fahrspur in der Fahrtrichtung des Betroffenen Grün hat und somit eine auch nur abstrakte Gefahr für den Querverkehr ausgeschlossen ist. |