Erklärt ein Angeklagter gegenüber dem Strafgericht den Verzicht auf seine Fahrerlaubnis und verbleibt sein Führerschein nach Abgabe bei der Strafakte, so ist dieser Verzicht mangels Zugang der Verzichtserklärung und des Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde unwirksam.
|
xxx
|
"Wir verzichten auf die Rückgabe des Führerscheins und sind damit einverstanden, dass dieser an die belgische Verwaltungsbehörde zurückgesandt wird." |