Wenn nur eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß war, kommt es darauf an, ob der Adressat durch eine weitere - formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße - Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerruf abgehalten wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2015 - IV ZR 71/14 - juris Rn. 11). Dies ist der Fall, wenn neben einer inhaltlich richtigen Belehrung in mit einem Autokauf verbundenen Darlehensvertrag die unzutreffende Belehrung
erteilt wird. Der Käufer hat dann Anspruch auf Rückzahlung seiner Anzahlung an den Verkäufer sowie aller Darlehensraten, ohne dass ihm eine Ausgleichsforderung für gefahrene Kilometer entgegen gehalten werden kann. |
1. | Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. ... über nominal 8.160,29 € ab dem 19.05.2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht. |
2. | Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.906,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.05.2018 und aus 6.216,88 € seit dem 30.11.2017 bis zum 20.03.2018 sowie aus 6.676,36 € seit dem 21.03.2018 bis zum 02.05.2018 zu zahlen nach Herausgabe des Fahrzeugs Skoda Roomster mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... nebst Fahrzeugschlüsseln und Fahrzeugpapieren. |
3. | Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des unter Ziff. 2 genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet. |
4. | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
5. | Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. |
6. | Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, zu Ziff. 2 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.300,-- € und zu Ziff. 5 gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages. |
wie erkannt worden ist, |
4. Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.092,35 € freizustellen. |
die Klage abzuweisen. |
festzustellen, dass der Kläger im Falle eines wirksamen Widerrufs verpflichtet ist, der Beklagten Wertersatz für den Wertverlust des Pkws Skoda Roomster 1.2 TSI Style mit der Fahrgestellnr. ... zu leisten, der auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise nicht notwendig war. |
die Widerklage abzuweisen. |
6. Widerruf: a. Wertverlust Der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeuges entstandene Wertminderung (zum Beispiel Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen. |