Die Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO setzt nicht in jedem Fall voraus, dass im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fahrzeughalter einen ihm übersandten Zeugefragebogen auch tatsächlich erhalten hat. |
den Bescheid des Beklagten vom 17. Oktober 2017 aufzuheben. |
die Klage abzuweisen. |