1. | Die Existenz einer zwei Betriebsmodi umfassenden Motorsteuerungssoftware, die den Ausstoß von Stickoxiden (nur) dann durch Abgasrückführung reduziert, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, nicht jedoch auch, wenn das Fahrzeug – wie für den größten Teil seiner Lebensdauer vorgesehen – auf der Straße betrieben wird, stellt einen Sachmangel dar. |
2. | Ein weiterer Sachmangel liegt darin, dass allein die im Motor enthaltene Steuersoftware zur Abgasrückführung dazu führen kann, dass der Käufer – sollte er sich weigern, das von der VW AG angebotene Software-Update aufzuspielen – mit der Untersagung des weiteren Betriebs auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu rechnen hat. |