Die „üblichen“ Ausführungen zur Mangelhaftigkeit eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz stellen keine schlüssigen Darlegungen einer Täuschung seitens des Herstellers dar, wenn bei Erwerb im Jahre 2017 das Software-Update bereits aufgespielt war. |
1. | die Beklagte zu verurteilen, an sie € 10.802,52 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.11.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des PKW VW Touran, Fahrgestellnummer … . |
2. | festzustellen, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1) genannten PKW in Annahmeverzug befindet, |
die Klage abzuweisen. |