1. | Führt der Betroffene bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung keinen Führerschein mit sich, so stehen die beiden Ordnungswidrigkeiten regelmäßig auch dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sie fahrlässig begangen wurden. |
2. | Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40% ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen.. |