1. | Ein durch Leitlinien (Zeichen 340) markierter Schutzstreifen für Radfahrer enthält weder rechtlich Verhaltenspflichten für Radfahrer, noch führt er tatsächlich für sie zu (Gesundheits-)Gefahren, etwa durch zu enge Überholvorgänge. |
2. | § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO eine Radwegebenutzungspflicht ausdrücklich nur für die dort genannten Fälle einschließlich des durch die Verkehrszeichen 237, 295 zu kennzeichnenden Radfahrstreifens, nicht aber für einen Schutzstreifen an. Dass diese Differenzierung gewollt ist, wird durch die Nrn. 8 ff. der VwV-StVO zu § 2 StVO unterstrichen. Zudem bliebe andernfalls unklar, worin sich Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrer noch unterscheiden sollten. |
3. | Radfahrer sind daher gegen die Markierung eines solchen Schutzstreifens nicht klagebefugt. |
die Schutzstreifenregelung (Verkehrszeichen 340) in beiden Richtungen auf der D. in der Ortsdurchfahrt des Stadtteils E. der Beklagten zwischen dem Beginn der Ortsdurchfahrt und der Kreuzung mit der F. aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, die entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn zu entfernen. |
die Klage abzuweisen, |
das auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover – 7. Kammer – zu ändern und die Schutzstreifenregelung (Verkehrszeichen 340) in beiden Richtungen auf der D. in der Ortsdurchfahrt des Stadtteils E. der Beklagten zwischen dem östlichen Beginn der Ortsdurchfahrt und der Kreuzung mit der „F.“ aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, die entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn zu entfernen. |
die Berufung zurückzuweisen, |
„Auf Kernfahrbahnen zeigt sich eine Mittenorientierung des Kfz-Verkehrs, somit verbreitern sich die Überholabstände. Weitere Studien … zeigen, dass bei Schutzstreifen PKW-Überholungen von Radfahrern bei gleichzeitigem Entgegenkommen von LKW bzw. Bussen vermieden werden. Schutzstreifen führen durch eine optische Verengung der Fahrbahn zu einer Reduktion der Kfz-Geschwindigkeiten. Die Wahrscheinlichkeit von schwersten Verletzungen im Falle von Kollisionen kann mittels Schutzstreifen somit vermindert werden ...“ |