Der Schaden für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ist unter Berücksichtigung eines Rabattes zu berechnen, den der Fahrzeughersteller Schwerbehinderten generell gewährt. |
1. | die Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 4.779,75 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit sowie |
2. | Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 388,77 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit
zu zahlen. |
die Berufung zurückzuweisen. |