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Bei der Annahme, dass jedenfalls ab einer Konzentration von THC-Carbonsäure (THC-COOH) von 150 ng/ml im Blutserum von einem regelmäßigen Cannabiskonsum auszugehen ist, handelt es sich um eine gesicherte, auf rechtsmedizinischen Untersuchungen beruhende Erkenntnis. Ausgehend von einer Anfangskonzentration des Metaboliten THC-COOH von 150 ng/ml kann bei einer Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut wegen dessen Halbwertszeiten auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn eine Blutprobe aufgrund einer behördlichen Anordnung erst bis zu acht Tage nach dem letzten Konsum entnommen worden ist, und wiederum umgekehrt kann ausgehend von einem Grenzwert von 75 ng/ml THC-COOH beim Nachweis von 150 ng/ml THC-COOH im Blutserum auf einen regelmäßigen Konsum geschlossen werden, wenn die Blutprobe zeitnah nach einer Verkehrskontrolle entnommen worden ist.
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