Hat der gerichtlich bestellte Betreuer das Verwaltungsverfahren an sich gezogen, muss der Betreute den durch den Betreuer erklärten Verzicht auf die Fahrerlaubnis gegen sich wirken lassen. |
1. | ihm seinen Führerschein herauszugeben, |
2. | ihm Prozesskostenhilfe zu bewilligen. |
den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen. |