Sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, Bedarf es einer umfassenden Aufklärung, ob Existenzverlust oder Verlust des Arbeitsplatzes drohen, sofern der Betroffene eine entsprechende Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt. Weiterer Darlegungen seitens des Betroffenen bedarf es nicht. |