| 1. |
die Beklagte zu verurteilen, an sie 2.806,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2016 zu zahlen,
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| 2. |
die Beklagte zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2016 zu zahlen,
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| 3. |
die Beklagte zu verurteilen, sie von den Kosten der Rechtsanwälte L2, S-Str. ..., 48599 Gronau in Höhe von 1.100,51 EUR freizustellen,
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| 4. |
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren künftigen immateriellen und materiellen Schaden - letzterer, soweit er nicht auf Sozialversicherungsträger und sonstige Dritte übergegangen ist - aus dem Verkehrsunfall vom 02.02.2016 in Gronau zu ersetzen.
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