Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf ein Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält (Fortführung von Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 f.).
|
"(...), dass das von mir bestellte, fabrikneue Fahrzeug (...) von mir für mindestens 6 Monate nach Lieferung genutzt wird. Den mir gewährten Nachlass in Höhe von 15 % werde ich zurückzahlen, falls das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß verwendet oder vor Ablauf der 6-monatigen Frist von mir veräußert wird. (...)"
|