1. | § 15 Abs. 1 VersG erfordert im Falle einer Versammlung, die auf einem Abschnitt einer Bundesautobahn erfolgen soll, eine Abwägung der Interessen des Versammlungsanmelders an der gewünschten Nutzung der Autobahn und der Beeinträchtigung der durch erforderliche Straßensperrungen und Umleitungen betroffenen Allgemeinheit. |
2. | Der Umstand, dass eine Versammlungsbehörde erst wenige Tage vor einer frühzeitig angemeldeten Versammlung auf den Anmelder zutritt, stellt für sich genommen noch keinen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG dar, soweit - wenn auch sehr kurzfristig - die Erwirkung einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung und Entscheidung möglich bleibt; dass das Vorbringen der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren in diesen Fällen nicht in gleicher Weise erfolgen kann, wie in Fällen, in denen mehr Zeit zur Vorbereitung besteht, kann das Gericht angemessen berücksichtigen. |
"Thema in der Frankfurter und hessischen Verkehrspolitik ist der Ausbau der A5 innerhalb Frankfurts auf 10 Fahrspuren. Dagegen protestieren wir, unter anderem mit der bike-night. Als Fahrrad-Lobby haben wir mehrere Gründe dafür. Allein die Baustellen einer solchen Verbreiterung blockieren Rad- und Fußwegverbindungen über Jahre. Außerdem ist generell der Ausbau von (eh schon breiten) Autobahnen im Zeichen des Klimawandels unsinnig, das viele Geld soll stattdessen u.a. für Fahrrad-Infrastruktur sinnvoll ausgegeben werden." |
1. | Die Nutzung des von Ihnen angemeldeten Streckenabschnitts der BAB a5 (Anschlussstelle Niederrad bis Westkreuz) wird hiermit untersagt. |
2. | Der Fahrradkorso hat alternativ folgenden Verlauf zu nehmen: Mainkai, Höhe Eiserner Steg (Aufbau ab 18:00 Uhr, Startkundgebung ab 20:00 Uhr, Beginn Korso ab ca. 20:40 Uhr) - Mainkai - Alte Brücke - Sachsenhäuser Ufer - Schaumainkai - Untermainbrücke - Untermainkai - Speicherstraße - Hafenstraße - Hafentunnel - Güterplatz - Mainzer Landstraße - Galluswarte - Rebstöcker Straße - Eppenhainer Straße - Europaallee mit Tunnel - Pariser Straße - Europaallee - Am Rebstockbad - Tankstelle Auffahrt Autobahn A 648 - Theodor-Heuss-Allee - Messekreisel - Senckenberganlage - Bockenheimer Landstraße - Taunusanlage - Untermainanlage - Untermainkai - Mainkai (Ende). Die Demonstrationsroute ist einzuhalten. |
die aufschiebende Wirkung des gegen die Ziffer 1 und 2 der Verfügung der Antragsgegnerin vom 2. September 2021, soweit dort die Nutzung der Autobahn A5 und die Nutzung der Autobahn A648 untersagt und der Antragsteller auf eine geänderte Route verwiesen wird, erhobenen Widerspruchs wiederherzustellen.
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den Antrag abzulehnen.
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