Zum Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf einer Verkehrsfläche und zur Frage der Vergabe des Auftrags zur Reinigung dieser Verkehrsfläche auf der Grundlage einer vorherigen Ausschreibung. |
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den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1.641,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.06.2017 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |