Zwar liegt in der Regel beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs ein Mangel vor, wenn dieses Fahrzeug nur mit einem Fahrzeugschlüssel dem Käufer übergeben wird, obwohl bei der Auslieferung des Kraftfahrzeugs als Neufahrzeug zwei Originalfahrzeugschlüssel vorhanden waren, jedoch kann grundsätzlich zwischen den Vertragsparteien auch verbindlich vereinbart werden, dass nur ein Kfz-Schlüssel dem Käufer übergeben wird (§§ 434, 437, 440 und 281 BGB). |
„Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten. ... III. Sondervereinbarung Fernbedienung für Standheizung wird nachgeliefert. ... Der Käufer bestätigt den Empfang x des Kfz mit 1 Schlüsseln“ |
die Beklagte zu verurteilen, an ihn - den Kläger - einen Betrag in Höhe von 636,82 Euro nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 05.10.2017 zu zahlen. |
die Klage abzuweisen. |