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Die tatrichterliche Beweiswürdigung zum Tötungs- und Gefährdungsvorsatz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen muss den Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Verneinung des Vorsatzes genügen. Eine Verneinung des Tötungsvorsatzes mit rechtsfehlerhaften Erwägungen führt zur Aufhebung des Urteils. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |