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Die Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsbeschädigung gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 5 Alt. 1 und 2 StGB hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Dies führt zum Wegfall der Verurteilung wegen der Erfolgsqualifikation und zu einer Änderung des Schuldspruchs zugunsten des Angeklagten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |