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Ein Haftpflichtversicherer ist in den Schutzbereich des zwischen dem Sachverständigen und der Geschädigten geschlossenen Werkvertrags über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens einbezogen und kann dementsprechend Schadensersatz beanspruchen, wenn der Sachverständige vertragliche Pflichten verletzt hat. Eine korrekte Restwertermittlung setzt grundsätzlich die Einholung dreier verbindlicher Angebote auf dem allgemeinen regionalen Markt voraus, wobei dies nicht ausreicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die eingeholten Angebote offenkundig falsch sind. Den Sachverständigen trifft die Pflicht, das Fahrzeug dem richtigen Interessentenkreis (hier nicht nur Autoverwertern sondern auch Restwertaufkäufern) anzubieten und die eingeholte Angebote auf Ihre Plausibilität zu überprüfen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |