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Das OLG Stuttgart hat die Rückabwicklung eines im Fernabsatz geschlossenen PKW-Kaufvertrages nach Widerruf angeordnet. Die Beklagte wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises von 46.520,00 € nebst Zinsen verurteilt und es wurde festgestellt, dass sie sich mit dem Fahrzeug in Annahmeverzug befindet. Die Entscheidung befasst sich mit der Wirksamkeit des Widerrufsrechts bei behaupteten Mängeln der Widerrufsbelehrung und dem Ausschluss des Widerrufsrechts für individuell konfigurierte Fahrzeuge. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |