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Das Übergehen eines in der Hauptverhandlung gestellten Aussetzungsantrags, der die Bereitstellung von digitalen Falldatensätzen inklusive Token-Datei und Passwort für eine Messung mit dem Gerät Poliscan FM1 (Softwareversion 4.4.9) zum Gegenstand hat, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG. Über einen solchen Antrag hat das Gericht noch vor der Urteilsverkündung durch einen mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden. Die Token-Datei und das Passwort müssen dem Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit dieser die überlassene Falldatei entschlüsseln und die Integrität der Messdaten prüfen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |