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Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ist abzulehnen, wenn die Klage mangels hinreichender Erfolgsaussichten voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis rechtmäßig entziehen durfte, weil der Betroffene einer Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens nicht nachgekommen ist. Der Schluss auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist gerechtfertigt, wenn die Gutachtenanordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war und dem Betroffenen die Problematik und die Art der Klärung zweifelsfrei entnehmbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |