Das Verkehrslexikon

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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt v. 06.02.2025: Zur Anordnung eines Fahrtenbuchs bei Aussageverweigerung und fehlender Mitwirkung des Halters




Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 06.02.2025 - 3 M 4/25) hat entschieden:

   Ein sog. "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender - bzw. unzureichender - Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Fahrtenbuch-Auflage - Fahrtenbuch führen


Gründe:


1. Zur Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs

2. Ein sog. "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender - bzw. unzureichender - Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht.

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