|
Der Betroffene hat einen Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe, da er zur Geltendmachung von Einwendungen gegen ein standardisiertes Messverfahren (Poliscan FM 1) auf die Messdaten angewiesen ist. Zu den Messdaten gehören auch die Daten der gesamten Messreihe, deren Relevanz auch von Gerichtsgutachtern anerkannt wird. Eine Verweigerung verstieße gegen das Recht auf ein faires Verfahren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |