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Es bestehen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber ausweislich eines Strafurteils einen anderen Verkehrsteilnehmer, der wegen seiner Alkoholisierung eine gefährliche Fahrweise hat, mit einem Baseballschläger zu Boden schlägt und weiter auf den Liegenden einschlägt. Im vorliegenden Fall besteht keine Bindungswirkung nach § 3 StVG an das Strafurteil, da sich ihm eine eindeutige Feststellung zur Fahreignung des Antragstellers nicht entnehmen lässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |