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Die Bemessung der Höhe des fiktiven Haushaltsführungsschadens durch das Berufungsgericht, das einen Stundensatz von 8 € netto zugrunde legte und den gesetzlich verordneten Mindestlohn bei der fiktiven Schadensbemessung als irrelevant ansah, hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht hat die Höhe der Vergütung einer fiktiven Ersatzkraft geschätzt, ohne näher darzulegen, wie es auf diesen Betrag gekommen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |