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Das Urteil eines Amtsgerichts wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ist aufzuheben, wenn die Beweiswürdigung die von der Verteidigung vorgebrachten Einwendungen gegen die Messung, insbesondere das Fehlen eines Mess- bzw. Streifenprotokolls und die Möglichkeit einer fehlerhaften Messung bei schräger Einfahrt in eine Baustelle, nicht ausreichend berücksichtigt oder unzutreffend als verspätet zurückweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |