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Zur Berechnung des Erwerbsschadens ist bei der fiktiven Karriereentwicklung des Geschädigten eine Qualifizierung zum Techniker im Metallbereich zu berücksichtigen. Einkünfte aus einer überobligatorischen Tätigkeit sind nicht anzurechnen, während eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen ist. Zudem können vermehrte Bedürfnisse wie Kosten für die Beseitigung von Schäden am Altfahrzeug durch Rollstuhlgebrauch, ein Differenzbetrag beim Pkw-Kaufpreis und Reparaturkosten für einen Elektrorollstuhl erstattungsfähig sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |