|
Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), wenn es überspannte Anforderungen an den Vortrag des Versicherers zum Fahrzeugwert bei Bestreiten eines Gutachtens in der Kfz-Kaskoversicherung stellt und einen angebotenen Sachverständigenbeweis nicht erhebt. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet, insbesondere wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |