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Das OLG Oldenburg hat die Sache auf den Senat übertragen, da dieser bisher noch nicht entschieden hat, ob einem Betroffenen ein Anspruch auf die Herausgabe der gesamten Messreihe zusteht. Es wird auf die unterschiedliche obergerichtliche Rechtsprechung und die Stellungnahme der PTB verwiesen, wonach für den Messwert einer konkreten Einzelmessung kein Zusammenhang mit den Messergebnissen für Fahrzeuge besteht, die in den Stunden davor und danach erfasst wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |