|
Im Rahmen der umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hinterbliebenen bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich auf seine seelische Verfassung in prägender Weise ausgewirkt haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |