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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert hat (hier: Führen eines E-Scooters unter Cannabiseinfluss und täglicher Konsum) und ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht fristgerecht beibringt, woraus auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden darf. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung ist ebenfalls rechtmäßig, wenn die Begründung einzelfallbezogen ist und das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung überwiegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |