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E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 316 StGB, für die bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille unwiderleglich eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Das Festhalten des Lenkers eines E-Scooters während der Fahrt durch einen Sozius stellt ein Führen des Fahrzeugs im Sinne des § 316 StGB dar, da das In-der-Spur-Halten ein genuiner Lenkvorgang ist. Dies kann die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO rechtfertigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |