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Die Beweiswürdigung des Tatgerichts ist lückenhaft, wenn sie sich wesentlich auf ein Sachverständigengutachten stützt, aber weder die tatsächlichen Anhaltspunkte noch die vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen so dargestellt werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht die Tragfähigkeit der Tatsachengrundlage überprüfen kann. Dies gilt insbesondere bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessgeräts (hier: PoliScanSpeed) und der Einhaltung des standardisierten Messverfahrens. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |