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Der BGH hat die Berufung des Klägers auf Nachlieferung eines Nachfolgemodells zurückgewiesen und das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben, welches die Nachlieferung eines Nachfolgemodells als taugliche Nacherfüllung und nicht als unverhältnismäßig angesehen hatte, obwohl das ursprüngliche Fahrzeugmodell nicht mehr hergestellt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |