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Das Landgericht Gießen hat die Klage auf Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs abgewiesen, die auf angebliche Mängel wie das Vorhandensein eines 'Thermofensters', die fehlende Eigenschaft als 'fabrikneues' Fahrzeug und die Nichtaufklärung über einen Zwischenhändler gestützt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |