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Ein wörtliches Angebot des Klägers auf Rückgabe eines Fahrzeugs, das an eine unberechtigte Bedingung geknüpft ist, schließt den Annahmeverzug aus. Dies gilt insbesondere, wenn die geforderte Rückzahlung des Kaufpreises die tatsächliche Schadensersatzpflicht um mehr als 30 % übersteigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |