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1. Beim Messgerät Leivtec XV 3 ist messtechnisch die Richtigkeit des ermittelten Geschwindigkeitswertes zumindest in den Fällen nicht garantiert, in denen das sog. Messung-Start-Foto die in der am 14. Dezember 2020 geänderten Gebrauchsanweisung genannten Anforderungen schon nicht erfüllt. 2. Ob auch Messungen, bei denen diese Anforderungen erfüllt werden, fehlerbehaftet sein können, kann hier dahinstehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |