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Eine Zuvielforderung des Gläubigers schließt den Annahmeverzug des Schuldners grundsätzlich aus. Die Feststellung des Annahmeverzugs des Schädigers bei der Rücknahme eines Fahrzeugs im Dieselskandal ist ausgeschlossen, wenn der Geschädigte die Rückgabe des Fahrzeugs nur Zug-um-Zug gegen eine nicht geschuldete, höhere Zahlung anbietet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |