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Ein mit einer 'Umschaltlogik' ausgestattetes Fahrzeug ist mangelhaft. Der Käufer kann im Rahmen der Nacherfüllung die Lieferung eines Neufahrzeugs der aktuellen Produktion verlangen, auch wenn ein umfassender Modellwechsel stattgefunden hat und der Verkäufer lediglich ein Software-Update anbietet, das der Käufer als unzureichend ablehnt. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Auffassungen des Bundesgerichtshofs zur Mangelhaftigkeit und zur Möglichkeit der Nacherfüllung mit einem Nachfolgemodell. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |