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Ein Urteil ist rechtsfehlerhaft, wenn die Urteilsgründe zur Blutalkoholkonzentration (BAK) lückenhaft sind, insbesondere Entnahmezeit und Ergebnis einer zweiten Blutprobe fehlen. Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung zudem, wenn ein nicht bestehender Erfahrungssatz, etwa zur Zusammensetzung von Whiskey-Mischungen, der BAK-Berechnung zugrunde gelegt wird. Auch eine Überschreitung der maximalen Geldbuße gemäß § 24a Abs. 4 StVG i.V.m. § 17 Abs. 2 OWiG führt zur Rechtsfehlerhaftigkeit des Urteils. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |