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Die PTB hat die Speicherung von sog. Hilfsgrößen für die Messanlagen Poliscan FM 1 und ES 8.0 in ihren Baumusterprüfbescheinigungen untersagt. Die rechtliche Folge dieser Entscheidung ist, dass allfällige Beiziehungsanträge und Einsichtsanträge gegenstandslos sind, da die Messgeräte außer dem Falldatensatz keine "Hilfsgrößen" mehr speichern. Damit ist die "Parität des Wissens" sichergestellt und die Frage einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht zugängliche Daten erledigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |