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Ein Gebrauchtwagenhändler haftet als Vermittler aus Verschulden bei Vertragsschluss, wenn der Kunde ihm ein besonderes, über die normale Verhandlungsloyalität hinausgehendes Vertrauen entgegenbringt und erwartet, darin rechtlichen Schutz zu genießen. Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Vermittler die gesamten Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss des Kaufvertrags führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |