Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Vaihingen v. 01.12.2022: Identifizierung der Fahrerin: Ehefrau des Halters allein reicht nicht für hinreichenden Tatverdacht




Das Amtsgericht Vaihingen (Urteil vom 01.12.2022 - 2 OWi 25 Js 36850/22) hat entschieden:

   Ein hinreichender Tatverdacht ergibt sich nicht, wenn aus der Verfahrensakte nicht hervorgeht, warum die Bußgeldbehörde davon ausgeht, dass es sich bei der Fahrerin auf dem Beweisfoto um die Betroffene handelt. Allein der Umstand, dass die Betroffene die Ehefrau des Fahrzeughalters ist, reicht für einen hinreichenden Tatverdacht nicht aus.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Gründe:


Gründe

Ein hinreichender Tatverdacht ergibt sich aus der Verfahrensakte offensichtlich nicht. Aus der Verfahrensakte ergibt sich nicht, warum die Bußgeldbehörde davon ausgeht, dass es sich bei der Fahrerin auf dem Beweisfoto (BI. 1) um die Betroffene handelt. Ein Lichtbild der Betroffenen befindet sich nicht in der Verfahrensakte. Alleine der Umstand, dass die Betroffene offensichtlich die Ehefrau des Fahrzeughalters ist, reicht für einen hinreichenden Tatverdacht sicherlich nicht aus.

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