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Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs kann durch nicht sach- und fachgerecht ausgeführte Eigenreparaturen nach einem Vorschaden gemindert sein, insbesondere wenn sicherheitsrelevante Teile entgegen Herstellervorgaben nicht ausgetauscht wurden. Ein Sachverständigengutachten, das einen erheblichen Vorschaden nicht berücksichtigt, kann zur Schadensregulierung unbrauchbar sein und dessen Kosten sind dann nicht erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |