|
Der Umstand, dass das Atemalkoholmessgerät Dräger ALCOTEST 9510 keine Fehlermeldung ausgeworfen hat, steht im Grenzwertbereich der Behauptung einer dem Betroffenen nachteiligen, durch eine Hypoventilation verursachten Fehlmessung nicht hinreichend sicher entgegen. Die Einlassung des Betroffenen, den Messvorgang durch Hypoventilation beeinflusst zu haben, kann durch die nicht erfolgte Fehlermeldung für sich genommen nicht widerlegt werden, sondern bedarf einer tatrichterlichen Würdigung unter Berücksichtigung der übrigen Gesamtumstände. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |